Im Überblick
Unsere Arbeitsgebiete
Haftungsrecht: Arzthaftung, Anwaltshaftung
Sie fühlen sich von ihrem Arzt, Krankenhaus oder Heilpraktiker falsch behandelt? Wir klären mit Ihnen Ihre möglichen Ansprüche aus Arzthaftung. Sie haben einen Prozess verloren oder haben Ihre Ansprüche aus sonstigen Gründen nicht durchsetzen können und sind der Ansicht, dass Sie anwaltlich nicht ausreichend beraten wurden? Unsere Rechtsanwaltskanzlei prüft mit Ihnen, ob Chancen einer Berufung bestehen, oder ob haftungsrechtliche Ansprüche gegen Ihren bislang in der Sache tätig gewesenen Rechtsanwalt gegeben sein könnten. Darüber hinaus prüfen wir für Sie, ob Sie berechtigt sind, Ihrem bislang in der Angelegenheit tätigen Anwalt die Zahlung des Honorars zu verweigern oder dies gar zurückzufordern.
Medizin- und Arztrecht: Ethische Medizin sichern
Sie haben als niedergelassener Arzt/Ärztin Schwierigkeiten mit der Kassenärztlichen Vereinigung? Sie fühlen sich in leitender Position in einer Klinik durch ökonomischen Druck in der Behandlung Ihrer Patienten eingeschränkt? Sie werden als Arzt berufs- oder strafrechtlich belangt? Wir beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten, wie Sie Ihren Arztberuf ethisch verantwortungsvoll ausüben können.
Versicherungsrecht: Gerechtfertigte Ansprüche durchsetzen
Ihre Krankenversicherung genehmigt oder zahlt eine ärztlich verordnete Behandlung nicht? Die Beihilfe lehnt eine Erstattung ab? Sie erhalten nach einem beruflichen oder privaten Unfall keine Leistungen? Mit unseren umfassenden medizinischen und rechtlichen Kenntnissen steht Ihnen unsere Rechtsanwaltskanzlei in der Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. Sie haben z.B. ein Kfz gekauft , dieses finanziert und in diesem Zusammenhang eine Restschuldversicherung abgeschlossen. Diese will jedoch bei Eintritt des Versicherungsfalls nicht zahlen, weil Ihnen in Zusammenhang des Vertragsabschlusses Obliegenheitsverletzungen vorgeworfen werden ? Auch hier beraten wir Sie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gern mit dem Ziel , Ihnen zu Ihrem Recht zu verhelfen.
Bau- und Architektenrecht: Haftung des Architekten, des Bauunternehmers, des Bauherrn sowie Bauträgerhaftung
Das private Baurecht ist komplex und Zeit intensiv. Das oberste Ziel unserer Kanzlei ist es, Bauverträge so zu gestalten, dass bei gerichtlichen Auseinandersetzungen die Sach- und Rechtslage eindeutig und für Auslegungsfragen möglichst kein Raum ist. Neben der Ausgestaltung von Bauverträgen betreuen wir sie insbesondere bei Fragen zu Baumängeln in saniertem Altbau und bei Neubauten. Wir begleiten Sie bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegen Handwerker, Bauherrn sowie Bauträger.
In diesem Zusammenhang sind wir ebenfalls gern auf dem Gebiet des gesamten Immobilien- auch WEG- Recht für Sie tätig.
Allgemeines Zivilrecht
Die häufigste Form eines zivilrechtlichen Zusammenwirkens ist der Abschluss eines Vertrages. Als Solicitor und Rechtsanwalt für Zivilrecht vertreten wir Sie bei vielen Streitigkeiten des täglichen Lebens. Egal, ob Sie einen Vertrag abgeschlossen haben, den Sie nun wieder beenden wollen oder wenn eine Ihnen zugesicherte Leistung eines Vertragspartners nicht ordnungsgemäß erbracht wird – die Rechtsanwaltskanzlei Elsner/Dröge berät Sie zu allen Fragen und steht Ihnen für die daraus resultierenden notwendigen Maßnahmen zur Verfügung.
Berufung im Zivilrecht
Wenn Sie in einem Zivilrechtsstreit unterliegen, haben Sie die Möglichkeit, s Berufung einzulegen. Da für die Berufung die jeweiligen Landgerichte bzw. Oberlandesgerichte zuständig sind, besteht Anwaltszwang. Es kann sinnvoll sein, für das Berufungs-verfahren einen Anwalt zu beauftragen, der mit der Sache nicht befasst war. Dieser könnte aufgrund seiner Unvoreingenommenheit Aspekte in den Rechtsstreit einfließen lassen, die möglicherweise zu einem Erfolg führen.
Individuelles Arbeitsrecht, Abmahnung, Kündigung/-Kündigungsschutz
Das individuelle Arbeitsrecht dient dem Arbeitnehmerschutz und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgebern und ihren Beschäftigten. Zum Individualarbeits-recht gehören zum Beispiel der Abschluss und Inhalt eines Arbeitsvertrages, das Kündigungsrecht und die sogenannten Arbeitnehmerpflichten (Arbeitspflichten des Arbeitnehmers). Eine der wichtigsten Vorschriften im Arbeitsrecht ist das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Das KSchG hat eine besondere soziale Schutzfunktion und sieht zwingend vor, dass die vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung nur dann wirksam ist, wenn sie sozial gerechtfertigt ist.
Jagdrecht und verwandtes Recht
„Jagen, Aneignen und Hegen.“ Darum geht es unter anderem im Jagdrecht, das im Bundesjagdgesetz (BJagdG) sowie in den diesbezüglichen Gesetzgebungen der Länder geregelt ist. Unsere Rechtsanwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrungen im Jagd- Waffenrecht. Mehr als 25 Jahre war Rolf-Peter Dröge Ausbilder im Jagdrecht und verwandtem Recht für Personen, die den Jagdschein erlangen wollten. Parallel zu den Tätigkeiten als Ausbilder war er zudem Prüfer der Jagdscheinanwärter beim Landkreis Göttingen.
Schnelle Beratung und effektive Hilfe
Weitere Tätigkeitsgebiete
Haftung aus Verkehrsunfall
Maklerrecht
Straßenverkehrsrecht & Ordnungswidrigkeitenrecht
Haftung der Banken und sonstigen Anlage/ Vermögensberater
Die Klage wurde abgewiesen. Die hier eingelegte Berufung beim OLG Frankfurt hatte teilweise Erfolg in dem sich die Parteien im Vergleichswege darauf verständigt haben, das die beklagte dem Kläger zwei Drittel des Ursprünglich eingeklagten Betrages mit etwa 65.000 Euro bezahlt.